{"id":219,"date":"2026-04-27T09:10:08","date_gmt":"2026-04-27T07:10:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.miet24.de\/blog\/?p=219"},"modified":"2026-05-16T16:44:11","modified_gmt":"2026-05-16T14:44:11","slug":"dienstwagen-1-prozent-regel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/miet24.de\/blog\/dienstwagen-1-prozent-regel\/","title":{"rendered":"Dienstwagen und die 1-Prozent-Regel: Rechnung, Brutto-Netto und Varianten"},"content":{"rendered":"<p>Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, zahlt daf\u00fcr Steuer. Die <strong>Dienstwagen 1 Prozent Regel<\/strong> ist die einfachste Methode der Versteuerung: Pro Monat wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil zum Einkommen gerechnet. Bei einem Fahrzeug mit 50.000 Euro Listenpreis bedeutet das 500 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen pro Monat. Die Alternative zur Dienstwagen 1 Prozent Regel ist das Fahrtenbuch.<\/p>\n<p>Die 1-Prozent-Regelung gilt seit Jahrzehnten und ist die mit Abstand h\u00e4ufigste Form der Dienstwagenversteuerung. \u00dcber 80 Prozent aller Firmenwagen-Fahrer nutzen sie (Bundesverband Fuhrparkmanagement, 2024), weil sie ohne Buchhaltungsaufwand auskommt. Bei Elektroautos und Hybriden gibt es Sonderregelungen mit reduzierten S\u00e4tzen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Dieser Artikel dient ausschlie\u00dflich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. F\u00fcr eine verbindliche Einsch\u00e4tzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Ihre Versicherung.<\/p>\n<h2>Wie die 1-Prozent-Regel funktioniert<\/h2>\n<p>Das Konzept ist einfach. Die steuerliche Behandlung trennt private von gesch\u00e4ftlicher Nutzung des Dienstwagens.<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftliche Fahrten<\/strong> sind steuerlich neutral. Sie werden vom Arbeitgeber bezahlt, der die Kosten als Betriebsausgabe absetzt.<\/p>\n<p><strong>Private Fahrten<\/strong> sind ein geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber stellt Ihnen ein Fahrzeug auch f\u00fcr private Zwecke zur Verf\u00fcgung, das ist steuerlich wie ein Teil des Lohns zu behandeln.<\/p>\n<p><strong>1-Prozent-Pauschale.<\/strong> Statt jede private Fahrt einzeln zu erfassen, wird pauschal 1 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Dazu kommen 0,03 Prozent pro Kilometer f\u00fcr die Strecke zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein VW Passat mit 45.000 Euro Listenpreis, Wohnung 20 Kilometer von der Arbeit entfernt. Geldwerter Vorteil pro Monat: 450 Euro (1 Prozent von 45.000 Euro) plus 270 Euro (0,03 Prozent x 45.000 Euro x 20 Kilometer) = 720 Euro monatlich.<\/p>\n<h2>Was als Listenpreis gilt<\/h2>\n<p>Der Listenpreis ist nicht der Verkaufspreis, sondern der Brutto-Listenpreis bei Erstzulassung des Fahrzeugs. Drei Punkte sind wichtig.<\/p>\n<p><strong>Inklusive Sonderausstattung.<\/strong> Der Listenpreis umfasst alle ab Werk verbauten Extras. Eine Sportausstattung, Lederausstattung oder ein Premium-Soundsystem erh\u00f6hen den Listenpreis und damit die Steuerlast.<\/p>\n<p><strong>Inklusive Mehrwertsteuer.<\/strong> Der Brutto-Listenpreis enth\u00e4lt bereits die Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p><strong>Auf 100 Euro abgerundet.<\/strong> Der Listenpreis wird f\u00fcr die Berechnung auf volle 100 Euro abgerundet. 45.479 Euro werden zu 45.400 Euro.<\/p>\n<p><strong>Keine nachtr\u00e4glichen Anbauten.<\/strong> Wenn Sie nach Erstzulassung eine Anh\u00e4ngerkupplung oder ein neues Soundsystem nachr\u00fcsten lassen, \u00e4ndert das den steuerlichen Listenpreis nicht. Aber: Der Listenpreis bleibt auch bei Wertverlust des Fahrzeugs konstant. Ein vier Jahre alter Dienstwagen wird mit dem urspr\u00fcnglichen Listenpreis versteuert, nicht mit dem aktuellen Marktwert.<\/p>\n<h2>Sonderregelung f\u00fcr Elektroautos und Hybride<\/h2>\n<p>Seit 2019 gelten f\u00fcr Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybride deutlich reduzierte S\u00e4tze.<\/p>\n<p><strong>Reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 Euro Listenpreis: 0,25 Prozent.<\/strong> Statt 1 Prozent wird nur ein Viertel angesetzt. Bei einem VW ID.4 mit 50.000 Euro Listenpreis sind das 125 Euro statt 500 Euro pro Monat.<\/p>\n<p><strong>Reine Elektrofahrzeuge \u00fcber 70.000 Euro Listenpreis: 0,5 Prozent.<\/strong> Halber Satz. Bei einem Tesla Model S mit 100.000 Euro Listenpreis sind das 500 Euro statt 1.000 Euro.<\/p>\n<p><strong>Plug-in-Hybride mit elektrischer Reichweite \u00fcber 60 Kilometer und Erstzulassung bis 2025: 0,5 Prozent.<\/strong> Halber Satz. Bei einem 60.000-Euro-Hybriden 300 Euro statt 600 Euro.<\/p>\n<p><strong>Klassische Verbrenner und schw\u00e4chere Hybride: 1 Prozent.<\/strong> Standardsatz.<\/p>\n<p>Konkret hei\u00dft das: Bei gleichem Listenpreis kostet ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen rund 75 Prozent weniger Steuer als ein vergleichbarer Verbrenner. Das macht E-Dienstwagen f\u00fcr viele Mitarbeiter trotz h\u00f6herer Anschaffungspreise wirtschaftlich attraktiv.<\/p>\n<h2>Die Wegstreckenversteuerung 0,03 Prozent<\/h2>\n<p>Zus\u00e4tzlich zur monatlichen 1-Prozent-Pauschale wird die Wegstrecke zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte versteuert.<\/p>\n<p><strong>Berechnung.<\/strong> 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Monat.<\/p>\n<p>Beispiel: Listenpreis 45.000 Euro, Wegstrecke 20 Kilometer einfach. Monatlicher Zuschlag: 0,03 % x 45.000 Euro x 20 Kilometer = 270 Euro.<\/p>\n<p><strong>Bei 0,5- oder 0,25-Prozent-Regel<\/strong> reduziert sich der Wegstreckensatz analog auf 0,015 oder 0,0075 Prozent.<\/p>\n<p><strong>Pendlerpauschale als Gegenrechnung.<\/strong> Sie k\u00f6nnen in der Steuererkl\u00e4rung die Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer einfache Strecke ab Kilometer 1, 0,38 Euro ab Kilometer 21) als Werbungskosten ansetzen. Das gleicht einen Teil der zus\u00e4tzlichen Steuerlast aus.<\/p>\n<h2>Wann sich die 1-Prozent-Regel lohnt<\/h2>\n<p>Drei Konstellationen sprechen klar f\u00fcr die 1-Prozent-Pauschale.<\/p>\n<p><strong>Hoher Privatfahranteil.<\/strong> Wer den Dienstwagen viel privat nutzt (Wochenendausfl\u00fcge, Urlaubsreisen, Familienfahrten), profitiert von der Pauschale. Bei mehr als 50 Prozent Privatnutzung ist sie meist g\u00fcnstiger als das Fahrtenbuch.<\/p>\n<p><strong>Geringer Listenpreis.<\/strong> Bei Fahrzeugen unter 30.000 Euro Listenpreis ist die Pauschale absolut g\u00fcnstig (300 Euro pro Monat geldwerter Vorteil). Steuerlich \u00fcberschaubar.<\/p>\n<p><strong>Elektroauto im Dienstwagen-Programm.<\/strong> Mit 0,25-Prozent-Regel wird die monatliche Steuerlast oft so niedrig, dass ein Elektroauto deutlich g\u00fcnstiger als der gleichwertige Verbrenner ist.<\/p>\n<h2>Wann das Fahrtenbuch besser ist<\/h2>\n<p>Drei Konstellationen sprechen f\u00fcr die Alternative.<\/p>\n<p><strong>Hoher Listenpreis bei wenig Privatnutzung.<\/strong> Wer einen Dienstwagen mit 80.000 Euro Listenpreis hat, aber nur 1.000 Privatkilometer pro Jahr f\u00e4hrt, zahlt bei 1-Prozent-Regel 800 Euro pro Monat geldwerten Vorteil. Mit Fahrtenbuch und exakter Erfassung kann das deutlich g\u00fcnstiger werden.<\/p>\n<p><strong>Eindeutige Trennung Beruf\/Privat.<\/strong> Wer den Dienstwagen ausschlie\u00dflich beruflich und kaum privat nutzt, dokumentiert das im Fahrtenbuch und versteuert nur den realen Privatanteil.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dfendienstler mit hohem Gesch\u00e4ftskilometer-Anteil.<\/strong> Bei 60.000 Gesch\u00e4ftskilometern pro Jahr und 5.000 Privatkilometern ist Fahrtenbuch fast immer g\u00fcnstiger als 1-Prozent-Regel.<\/p>\n<p>Wichtig zu wissen: Das Fahrtenbuch muss vollst\u00e4ndig und zeitnah gef\u00fchrt werden. L\u00fcckenhafte oder nachtr\u00e4glich erstellte Fahrtenb\u00fccher werden vom Finanzamt verworfen, was zur automatischen Anwendung der 1-Prozent-Regel f\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Beispielrechnungen f\u00fcr typische Konstellationen<\/h2>\n<p>Drei realistische Szenarien zeigen die Auswirkungen.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dfendienstler mit VW Passat, 45.000 Euro Listenpreis, 20 km Pendelweg, 30 Prozent Privatnutzung.<\/strong><\/p>\n<p>1-Prozent-Regel: 450 Euro pro Monat plus 270 Euro Wegstrecke = 720 Euro geldwerter Vorteil pro Monat. Im Jahr 8.640 Euro.<\/p>\n<p>Bei 30 Prozent Privatnutzung und 25.000 Gesamtkilometern w\u00e4ren das 7.500 Privatkilometer. Bei Fahrtenbuch und Kosten von 0,30 Euro pro Kilometer: 2.250 Euro pro Jahr. Fahrtenbuch ist hier deutlich g\u00fcnstiger.<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit BMW 5er, 70.000 Euro Listenpreis, 30 km Pendelweg, 50 Prozent Privatnutzung.<\/strong><\/p>\n<p>1-Prozent-Regel: 700 Euro plus 630 Euro Wegstrecke = 1.330 Euro pro Monat, 15.960 Euro pro Jahr.<\/p>\n<p>Bei 50 Prozent Privatnutzung und 30.000 Gesamtkilometern w\u00e4ren das 15.000 Privatkilometer. Fahrtenbuch-Kosten realistisch: rund 4.500 bis 5.500 Euro pro Jahr. 1-Prozent-Regel deutlich teurer.<\/p>\n<p><strong>Firmen-Elektroauto VW ID.4, 50.000 Euro Listenpreis, 25 km Pendelweg, 40 Prozent Privatnutzung.<\/strong><\/p>\n<p>0,25-Prozent-Regel: 125 Euro plus 93,75 Euro Wegstrecke = 219 Euro pro Monat, 2.628 Euro pro Jahr. Mit Pendlerpauschale gegengerechnet sehr moderate Belastung.<\/p>\n<h2>Praktische Hinweise zur Versteuerung<\/h2>\n<p>Vier Punkte sind in der Praxis wichtig.<\/p>\n<p><strong>Lohnsteuer-Abzug durch den Arbeitgeber.<\/strong> Der geldwerte Vorteil wird automatisch monatlich auf den Lohnzettel addiert und versteuert. Sie sehen es auf der Lohnabrechnung, m\u00fcssen sich aber nicht selbst um die Versteuerung k\u00fcmmern.<\/p>\n<p><strong>Steuererkl\u00e4rung am Jahresende.<\/strong> Die monatliche Pauschal-Versteuerung kann am Jahresende durch eine Steuererkl\u00e4rung optimiert werden. Pendlerpauschale gegenrechnen, eventuelle Werbungskosten geltend machen.<\/p>\n<p><strong>Wechsel zwischen den Modellen.<\/strong> Sie k\u00f6nnen zwischen 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch nur am Jahreswechsel wechseln. Das Wahlrecht gilt jeweils f\u00fcr das ganze Kalenderjahr. Wer mitten im Jahr feststellt, dass das andere Modell g\u00fcnstiger w\u00e4re, muss bis zum n\u00e4chsten Jahreswechsel warten.<\/p>\n<p><strong>Bei Auto-Abo oder Langzeitmiete als Dienstwagen.<\/strong> Die 1-Prozent-Regel gilt unabh\u00e4ngig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Ma\u00dfgeblich ist der Listenpreis, nicht die monatliche Rate.<\/p>\n<p>Wer die Frage Langzeitmiete oder Leasing als Dienstwagen vertiefen m\u00f6chte, findet in unserem <a href=\"\/blog\/firmenwagen-mieten\">Ratgeber zum Firmenwagen-Mieten<\/a> die Detail-Vergleiche.<\/p>\n<h2>Sonderf\u00e4lle und Stolpersteine<\/h2>\n<p>Drei Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit.<\/p>\n<p><strong>Mehrere Dienstwagen.<\/strong> Wer im Familienverbund zwei Dienstwagen nutzt (zum Beispiel Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Ehepartner als Mitarbeiter), versteuert beide nach der 1-Prozent-Regel. Bei zwei Premium-Fahrzeugen kann das schnell zu 2.000 bis 3.000 Euro monatlichem geldwerten Vorteil f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Privatnutzungs-Verbot.<\/strong> Wenn der Arbeitsvertrag explizit Privatnutzung des Dienstwagens verbietet, entf\u00e4llt die 1-Prozent-Regel. Das muss aber durch glaubhaftes Verhalten unterst\u00fctzt sein (kein Wagen nach Feierabend zuhause, kein Wagen im Urlaub).<\/p>\n<p><strong>Gelegentliche Privatfahrten als Pauschale.<\/strong> Bei nur gelegentlicher Privatnutzung (weniger als 25 Prozent) kann statt 1-Prozent-Regel auch eine Einzelfahrtenpauschale geltend gemacht werden. Aufwendiger zu dokumentieren, aber g\u00fcnstiger bei wenig Privatfahrten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Grundlagen der Langzeitmiete als Dienstwagen finden Sie in unserem <a href=\"\/blog\/langzeitmiete-auto\">Pillar-Artikel zur Langzeitmiete<\/a> die wichtigsten Aspekte.<\/p>\n<h2>Aufladen des Elektroauto-Dienstwagens<\/h2>\n<p>Beim E-Dienstwagen kommt eine zus\u00e4tzliche Frage hinzu: Wer zahlt den Ladestrom?<\/p>\n<p><strong>Laden am Arbeitsplatz.<\/strong> Wenn der Arbeitgeber Lades\u00e4ulen am Firmensitz bereitstellt und der Mitarbeiter dort kostenlos l\u00e4dt, ist das ein zus\u00e4tzlicher geldwerter Vorteil. Bei einem Elektrofahrzeug-Dienstwagen ist dieser Vorteil bis 2030 steuerfrei (\u00a7 3 Nr. 46 EStG).<\/p>\n<p><strong>Laden zu Hause.<\/strong> Wenn der Mitarbeiter zu Hause l\u00e4dt und der Arbeitgeber die Kosten erstattet, gibt es Pauschalen: 30 Euro pro Monat bei Elektrofahrzeugen, 15 Euro pro Monat bei Hybriden. Diese Pauschalen sind steuerfrei und erfordern keine Einzelnachweise.<\/p>\n<p><strong>Wallbox-F\u00f6rderung durch den Arbeitgeber.<\/strong> Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Wallbox am eigenen Wohnsitz finanziert, ist das je nach Konstellation Sachbezug oder Werkzeug. Hier lohnt die genaue Kl\u00e4rung mit dem Steuerberater, weil die Behandlung individuell unterschiedlich ist.<\/p>\n<h2>Vergleich klassisches Leasing zu Auto-Abo als Dienstwagen<\/h2>\n<p>Die 1-Prozent-Regel gilt unabh\u00e4ngig vom Bezugsmodell. Aber die Gesamtkosten unterscheiden sich.<\/p>\n<p><strong>Bei klassischem Leasing<\/strong> berechnet sich die Monatsrate aus dem Listenpreis abz\u00fcglich erwartetem Restwert. Der Listenpreis bleibt aber Grundlage der 1-Prozent-Regel. Das bedeutet: Bei einem stark abgewerteten Modell zahlen Sie steuerlich auf den urspr\u00fcnglichen Neuwagen-Preis.<\/p>\n<p><strong>Bei Auto-Abo oder Langzeitmiete<\/strong> zahlt das Unternehmen meist eine h\u00f6here monatliche Rate, daf\u00fcr mit k\u00fcrzerer Bindung und Komplettpaket. Steuerlich \u00e4ndert sich f\u00fcr den Fahrer nichts, weil weiterhin der Listenpreis ma\u00dfgeblich ist.<\/p>\n<p>Konkret hei\u00dft das: Aus Steuersicht des Mitarbeiters ist es egal, ob das Unternehmen das Fahrzeug least, mietet oder kauft. Die Wahl wird von der Unternehmenssituation und der gew\u00fcnschten Flexibilit\u00e4t bestimmt.<\/p>\n<p>Eine Sonder-Konstellation gibt es bei Gebrauchtwagen-Leasing oder gebrauchten Dienstwagen: Auch hier z\u00e4hlt der Brutto-Listenpreis bei Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht der aktuelle Marktwert. Bei einem drei Jahre alten BMW 5er mit urspr\u00fcnglichem Listenpreis 75.000 Euro versteuern Sie weiterhin 750 Euro pro Monat plus Wegstrecke, obwohl der Wagen aktuell vielleicht 45.000 Euro wert ist. Diese Konstruktion macht \u00e4ltere Premium-Dienstwagen steuerlich unattraktiv im Vergleich zu Modellen mit niedrigerem Neuwagen-Preis.<\/p>\n<h2>FAQ: H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p><strong>Wann lohnt sich die 1-Prozent-Regel?<\/strong><br \/>\nBei hoher Privatnutzung (\u00fcber 50 Prozent), niedrigem Listenpreis (unter 30.000 Euro) oder bei Elektroautos mit 0,25-Prozent-Sonderregel. Bei wenig Privatfahrten und hohem Listenpreis ist meist das Fahrtenbuch g\u00fcnstiger.<\/p>\n<p><strong>Wie wird der Listenpreis bestimmt?<\/strong><br \/>\nBrutto-Listenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro. Nachtr\u00e4gliche Anbauten z\u00e4hlen nicht, der Listenpreis bleibt auch bei Wertverlust unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p><strong>Was ist die 0,25-Prozent-Regel f\u00fcr Elektroautos?<\/strong><br \/>\nBei reinen Elektrofahrzeugen mit Listenpreis bis 70.000 Euro wird statt 1 Prozent nur 0,25 Prozent angesetzt. Bei einem 50.000-Euro-E-Auto sind das 125 Euro statt 500 Euro monatlich. Bei h\u00f6herem Listenpreis 0,5 Prozent.<\/p>\n<p><strong>Kann ich zwischen 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch wechseln?<\/strong><br \/>\nNur am Jahreswechsel. Das Wahlrecht gilt f\u00fcr das gesamte Kalenderjahr. Wer wechselt, muss das Fahrtenbuch ab Januar l\u00fcckenlos f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Wie wirkt sich die 1-Prozent-Regel auf die Sozialabgaben aus?<\/strong><br \/>\nDer geldwerte Vorteil unterliegt der vollen Lohnsteuer und allen Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung). Bei 720 Euro monatlichem Vorteil und durchschnittlichem Steuersatz schl\u00e4gt das mit etwa 320 bis 380 Euro Nettobelastung pro Monat zu Buche.<\/p>\n<p><strong>Wo finde ich auf miet24.de relevante Informationen?<\/strong><br \/>\nAuf miet24.de finden Sie Informationen zu Firmenwagen-Optionen wie klassisches Leasing, Langzeitmiete und Auto-Abo. Die steuerliche Behandlung der 1-Prozent-Regel ist bei allen Modellen identisch und basiert nur auf dem Listenpreis.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>Dienstwagen 1 Prozent Regel<\/strong> ist die einfachste, aber nicht immer g\u00fcnstigste Form der Dienstwagenversteuerung. Wer Listenpreis, Pendelweg, Privatnutzung und Sonderregelungen f\u00fcr Elektroautos realistisch durchrechnet, findet meist das passende Modell. Bei Unsicherheit \u00fcber die optimale Wahl ist eine kurze Beratung beim Steuerberater sinnvoll, weil die Auswirkungen \u00fcber Jahre hinweg vierstellig sein k\u00f6nnen. Firmenwagen-Modelle finden Sie auf <a href=\"\/langzeitmiete\/\">miet24.de im Bereich Langzeitmiete<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, zahlt daf\u00fcr Steuer. Die Dienstwagen 1 Prozent Regel ist die einfachste Methode der Versteuerung: Pro Monat wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil zum Einkommen gerechnet. Bei einem Fahrzeug mit 50.000 Euro Listenpreis bedeutet das 500 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen pro Monat. Die Alternative zur Dienstwagen 1 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2914,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,7],"tags":[223,222,221,224],"class_list":["post-219","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-alle","category-langzeitmiete","tag-0-5-prozent-regel-e-auto","tag-1-prozent-regelung","tag-dienstwagen-1-prozent-regel","tag-dienstwagenversteuerung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/219","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=219"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/219\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":224,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/219\/revisions\/224"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2914"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=219"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=219"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/miet24.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=219"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}