Mobile Dusche inkl. el. Boiler 230 Vo...
mobile Dusche, mieten, leihen, duschkabine, komplettdusche, badsanierung, wasserschaden, toilette
Beschreibung
Die mobile Dusche im Sanitärbereich, bei Wasserschaden oder auch für Veranstalltungen
Sie können während Sanierungsarbeiten oder einem Wasserschaden ihr Bad nicht benützen? Entscheiden Sie sich für unsere mobile Dusche. Sie stellen diese Dusche einfach in Ihrer Wohnung auf, schließen den Boiler oder auch den Durchlauferhitzer an. Für den Wasseranschluss reicht ein Kaltwasseranschluss.
Mit unserer Dusche haben Sie freie Standortwahl im Haus oder der Wohnung. Unsere Washboxen haben einen Durchmesser von weniger als 80cm und passen durch jede genormte Türe rein.
Unsere Heißwasserdusche mit eingebautem, elektrischen Durchlauferhitzer mit einer Nennleistung von 21 kW stellt sofort Warmwasser zur Verfügung. Der Erhitzer wird mit 400 V betrieben und kann an fast jede Hausverteilung angeschlossen werden. Auch eine Heißwasserdusche mit einem elektrischen Boiler mit einer Nennleistung von 2kW und einem Wasserinhalt von 15 Litern ist ausreichend um sich mehrere Minuten mit warmen Wasser zu duschen. Eine Hebepumpe für das Abpumpen des Abwassers ist im Lieferumfang.
Vorteile für Nutzer
Freie Standortwahl in der Wohnung
Sie duschen Zuhause
Immer warmes Wasser vorhanden
Sie belästigen keine Nachbarn
Wesentliche Erleichterung bei einer Sanierung
Transportabel durch Räder und Treppensteiger
Vorteile für Vermieter und Auftraggeber
Mietminderungen vermeiden
Schnell und einfach aufgebaut
Sehr kurze Reaktionszeiten
Teure Duschkontainer nicht mehr nötig
Sicherer und sauberer Aufbau
Hochwertige Ausfertigung aus Stahlblech
Lieferbar in verschiedenen Farben
Wahlweise mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer
Direktes Abpumpen durch Hebeanlage inklusive
Städte 1
Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.
Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen.
Preise
Preise |
---|
pro Tag 24,00 EUR zzgl. MwSt. |
Vermieter
Melden Sie sich für eine kostenlose Beratung an!
jetzt vermieten