Kühlanhänger mieten
Kühlanhänger mieten
Beschreibung
Fahrzeugdetails | |
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zul. Gesamtgewicht | bis 3500 kg |
Kühlanhänger mieten,
Leergewicht 800 KG
Zuladung ca 2100 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht 3,0 to
+2-+10Grad
Tagespreis 87,00 €
Wochenende Sonderpreis, Fr. 15:00- Mo. 10:00 175,00 €
Wochenpreis, Monatspreis oder Langzeitmiete auf Anfrage.
Anlieferung möglich, Preise nach Aufwand.
Mehr Infos gerne am Telefon.
+49 152 540 920 62
Städte 4
Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.
Mietbedingungen
Mietvertrag
JESCHKE MOBILE GMBH
Anhänger Kühlanhänger Verleih
Ohmstraße 7, 85757 Karlsfeld
Dachau, den
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Name, Vorname / Ausweisnummer
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Strasse / Hausnummer/ Ort
Mietanhänger: DAH – JM 101 Gesamtlast: 3000 KG
Nutzlast : 2020 KG
(auf Stützen abgestellt, ca 4To Nutzlast)
Öffnungszeiten: nach telefonischer Absprache
Ohmstraße 7, 85757 Karlsfeld
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Mietvereinbarung:
- Der Mieter muß im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, mit dem er die Anhänger fahren darf.
- Der Mieter ist Verpflichtet, die Anhängelast seines Fahrzeugs zu prüfen.
- Für Schäden am Anhänger und PKW, die durch überladen, mangelnder oder fehlender Ladungssicherung entstehen, ist der Fahrzeugführer selbst im vollen Umfang verantwortlich.
- Beschädigungen die am Anhänger während der Mietdauer entstehen, muß der Mieter reparieren lassen oder werden Ihm in Rechnung gestellt.
- Für Schäden an anderen Fahrzeugen, z.B. durch einen Unfall oder beim rangieren entstehen, ist die Haftpflichtversicherung des Pkw- Führers voll haftbar ( nicht die Versicherung des Anhängers ).
- Die Mietdauer eines Tages beträgt max 24 Stunden, sollte dieses nicht eingehalten werden, wird automatisch eine weitere Tagesmiete in Rechnung gestellt.
- Das bekleben des Koffers ist verboten! Dadurch entstandene Schäden an der Beschriftung des Anhängers sind vom Mieter zu tragen!
- Beim aufstellen des Kühlers ist darauf achten, das dieser wagerecht ausgerichtet werden muß, bevor er in Betrieb genommen wird. Schäden die durch unsachgemäßigtes Aufstellen am Kühlaggregat entstehen, hat der Mieter zu tragen!
- Der Anhänger ist zum Mietende innen zu reinigen. Ansonsten werden Reinigungskosten von 60,00€ berechnet
- Der Anhänger muß bei Rückgabe innen Sauber sein!!!
Hiermit erkläre ich mich mit der Datenschutzvereinbarung und der Mietvereinbarung, der JESCHKE MOBILE GmbH, die ich einsehen konnte, einverstanden.
Mietdauer :
gelesen und akzeptiert ________________________
Unterschrift Mieter
Mietvereinbarung
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.
2. Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung: unbegrenzte Deckung. Bei Haftpflichtschäden im angekoppelten Zustand haftet stets der Versicherer des Zugfahrzeuges.
Alle während des Mietzeitraums entstehenden Schäden (Überladungsschäden, Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung, Vandalismusschäden, Diebstahlschäden, Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeugaußenmaße, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Alkoholeinfluß, Mietausfall, Gutachterkosten, Ansprüche Dritter u.s.w.) die nicht von einer Versicherung oder einer dritten Person übernommen wird, trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe. Der entsprechende Betrag ist bei Rückgabe fällig. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die durch unser Verschulden oder durch versagen unseres Mietanhängers entstanden sind. Ladung ist grundsätzlich nicht versichert.
3. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Reparatur
Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
5. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger besenrein und sauber zurückzugeben. Sollte diese verschmutzt oder mit Resten von Verpackungsmatrialien abgegeben werden, werden 30,00€ Reinigungskosten berechnet. Kühlanhänger sind von Speiseresten(auch Fett und Flüssigkeiten am Boden) zu reinigen. Sollte er dieses nicht machen, werden für diese Reinigungskosten in Höhe von 60,00€ berechnet.
6. Anzeigepflicht
Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Sollte der Mieter mit einem gemieteten Anhänger Fahrerflucht begehen und über das Nummernschild oder der Aufschrift des Mietanhängers ermittelt werden, ist dieser in vollen Umfang haftbar.
Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
7. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden (Ausfallzeiten bis Wiederbeschaffung) dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
Ladungssicherung/ Hilfsmittel
Ladungssicherungsmittel, Zurrgurte oder Sicherungsnetz können gegen eine Pauschalgebühr zur Verfügung gestellt werden.
Ein Koffer ( 4 Zurrgurte mit Zugkraft 1000kg) bzw. ein Netz ( Koffer mit einem Netz und Expander) werden pauschal mit 8,00€ Brutto verrechnet.
Spezialgurte für Motoräder oder Autotransporte können nach Anfrage auch mitgeliehen werden!
Preise
Preise |
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pro Tag 87,00 EUR inkl. MwSt. |
Vermieter
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