Citroen 2CV Ente, Oldtimer
Anlieferung gegen Aufpreis an die angegebenen Standorte.
Beschreibung
Serienausstattung | |
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Serienausstattung | Schiebedach |
Fahrzeugdetails | |
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Baujahr | 1989 |
Mindestalter in Jahren | 25 |
Motor und Leistung | 28 PS |
Zylinder | 2 |
Sitzplätze | 5 |
Selbstbeteiligung | bis 1000 Euro |
Kraftstoffart | Benzin |
Rote Ente (Köln) und blaue Ente (Freiburg) als das typische Studentenauto der 70er und 80er Jahre
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Städte 5
Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.
Mietbedingungen
Das Fahrzeug entspricht der StVZO. Der Mieter bestätigt durch die Entgegennahme des Wagens am vereinbarten Termin, diesen ohne erkennbare Mängel in verkehrssicherem Zustand mit ordnungsgemäßer Bereifung, Verbandskasten, Warndreieck und Kfz-Schein erhalten zu haben. Eine Anzahlung von 50% auf den Mietpreis wird bei Vertragsabschluß fällig und ist innerhalb von 2 Wochen auf das unten genannte Konto zu überweisen. Es besteht eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung - diese Summe ist bei Übernahme des Wagens als Kaution in bar zu hinterlegen. Der Rest des Mietpreises ist ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.
Der Mieter versichert, dass er im Besitz eines gültigen, im romanischen Alphabet geschriebenen Führerscheins ist und das Fahrzeug nicht zu gewerblichen oder gesetzwidrigen Zwecken benutzen wird. Der Mieter muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Führt ein anderer als der Mieter den Wagen, so ist dieser als Erfüllungsgehilfe des Mieters vollumfänglich an diese Bedingungen gebunden.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der Bedienung des Oldtimer-Fahrzeugs vertraut zu machen, insbesondere mit dem Umstand, dass die Fahrzeugtechnik dem Stand der 50er Jahre entspricht. An dieser Stelle ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Bewegen eines historischen Wagens im heutigen Straßenverkehr eine defensive Fahrweise erfordert. Bei Wagen ohne selbstrückstellendem Blinker ist unbedingt darauf zu achten, dass der Blinker nach dem Abbiegen wieder von Hand ausgeschaltet werden muss. Bei Oldtimern mit Einkreis-Bremsanlage stünde bei einem Defekt nur noch die Feststellbremse zur Verfügung; in diesem Fall darf nicht weitergefahren werden. Die Bremslichter sind oftmals klein und werden leicht übersehen. Am Oldtimer sind das ganze Jahr Sommerreifen montiert, die bei Temperaturen unter 7°C einen längeren Bremsweg haben. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, werden die Oldtimer aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben und ggf. die Anzahlung erstattet. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, der Mieter hat stets darauf zu achten, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Um Motorschäden zu vermeiden, muss je nach Fahrzeug handelsüblicher Bleizusatz zugegeben oder SuperPlus (98 Oktan) getankt werden; die Tankquittung kann vom Vermieter eingesehen werden. Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. Öl aufzufüllen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen. Insbesondere bei sehr heißem Wetter kann langsames Fahren oder Stehen mit laufendem Motor zu Überhitzung führen, der Wagen ist dann rechtzeitig zu parken und abzukühlen.
Bei einer Panne hat der Mieter das Recht, einen Pannendienst mit der Behebung des Fehlers zu beauftragen. Ist eine größere Reparatur erforderlich, muß der Mieter dem Vermieter unverzüglich den Vorfall telefonisch anzeigen oder ggf. mit Ort- und Zeitangabe auf Anrufbeantworter sprechen. Der Pannendienst kann den Wagen zu der nächsten geeigneten Werkstatt bringen, über den Reparaturauftrag entscheidet alleine der Vermieter. Belege vorgestreckter Kosten müssen Datum, Ort und Autokennzeichen enthalten.
Bei einem Unfall hat der Mieter den Unfallort gemäß den allgemeinen Bestimmungen abzusichern und in jedem Falle die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.
Mit Oldtimern ist es nicht gestattet, durch eine Waschanlage zu fahren. Bei offenen Fahrzeugen ist sicherzustellen, dass das Dach bei Regen vollständig geschlossen ist. Bei Cabrios muss auch das zusätzliche Lenkradschloss angebracht sein, sofern der Wagen längere Zeit nicht im Blickfeld des Mieters ist. Es ist nicht gestattet, im Auto zu rauchen.
Klebestreifen und andere Spuren von einem evt. angebrachten Blumenschmuck, die nicht durch eine normale Wagenwäsche beseitigt werden können, sind vor der Rückgabe des Wagens vollständig zu entfernen. Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur dann auf den Sitzen mitgenommen werden, wenn der Mieter durch entsprechende Unterlagen sicherstellt, dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit an die Sitze gelangen kann und auch kein Tiergeruch in den Sitzen hängenbleibt. Mehraufwand für weitergehende Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters.
Eine Tagesvermietung (So-Fr 24 Std.) beginnt vor 9.00h oder nach 18.00h, der Hochzeitstarif beginnt immer nach 18.00h und geht bis 9.00h des übernächsten Tages, der Wochenendtarif Fr nach 18h bis Mo 9h. Bei Stornierung des Mietvertrages ab 4 Wochen vor Mietbeginn fallen 50% des Mietpreises an, ab 1 Woche vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten. Im Mietpreis der regulären Tarife sind 100 km inbegriffen, jeder weitere Km wird nach den umseitigen Angaben berechnet. Der Mieter darf den oben vereinbarten Rückgabezeitpunkt maximal um eine Stunde überziehen. Ist der Wagen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erschienen, verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen weiteren Tag zu dem oben vereinbarten Tagesmietpreis. Der Wagen ist vollgetankt abzugeben, andernfalls wird bei Tagesvermietung der umseitige Betrag pro gefahrenem Km, nach längerer Mietdauer die geschätzte fehlende Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt. Vor der Rückgabe der Kaution hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug auf entstandene Beschädigungen oder Defekte zu untersuchen.
Haftung des Mieters:
Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck. Der Mieter haftet für Unfallschäden am Fahrzeug und Folgeschäden bis zur Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im gesamten Umfang des Schadens. Bei Schäden hat der Vermieter das Recht, vor der Herausgabe der Kaution ein Gutachten über die Schadensursache und die Schadenshöhe erstellen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Vermieter, außen wenn der Mieter den Schaden eindeutig verursacht hat. Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung; der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.
Gewährleistung und Erstattung des Vermieters:
Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs ist der Vermieter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzwagens verpflichtet. Der Vermieter erstattet Auslagen für Pannenhilfe und Materialien in Höhe der vorgelegten Belege, Wartezeiten bei einer Reparatur während der Mietzeit werden nicht vergütet. Bei einem nicht verschuldeten Totalausfall des Fahrzeugs erstattet der Vermieter den Mietpreis der folgenden Miettage vollständig, an dem betreffenden Tag des Ausfalls wird der Mietpreis anteilig im Verhältnis von den tatsächlich gefahrenen zu den zugrunde liegenden freien Tageskilometern zurückerstattet.
Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 50er Jahre entspricht (z.B. das Fehlen von Sicherheitsgurten und Kopfstützen). Der Mieter wurde ausdrücklich auf das schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten von Oldtimerfahrzeugen gegenüber Neufahrzeugen hingewiesen; für sich aus diesen Umständen ergebende Schäden oder Verletzungen des Mieters oder der Insassen ist eine Haftung der Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen oder Schadensersatz geltend machen. Eine Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit ist, soweit möglich, ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel:
Im Falle, dass eine der obigen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
Preise
Preise |
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pro Tag 218,00 EUR |
pro Wochenende 298,00 EUR |
Vermieter
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