Blog 1-Prozent-Regelung beim Firmenwagen: Was Langzeitmieter wissen müssen

1-Prozent-Regelung beim Firmenwagen: Was Langzeitmieter wissen müssen

1-Prozent-Regelung beim Firmenwagen: Was Langzeitmieter wissen müssen

Sie nutzen einen Firmenwagen auch privat. Das Finanzamt möchte diese Privatnutzung versteuert sehen. Genau darum geht es bei der firmenwagen 1 prozent regel: einer pauschalen Methode, den geldwerten Vorteil der Privatnutzung zu berechnen, ohne jede einzelne Fahrt zu dokumentieren. Rund 4,8 Millionen Dienstwagennutzer in Deutschland sind von dieser Regelung betroffen (Kraftfahrtbundesamt, 2025).

Die Regelung klingt einfach. In der Praxis stecken aber Details, die für Langzeitmieter und Auto-Abo-Nutzer besonders relevant sind. Denn das Fahrzeug muss nicht im Besitz des Arbeitgebers oder Unternehmens sein, damit die Regelung greift. Sie gilt auch bei geleasten, gemieteten und über ein Abo genutzten Fahrzeugen, sofern diese dem Unternehmen zuzuordnen sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Ihre Versicherung.

Was die 1-Prozent-Regelung bedeutet

Die 1-Prozent-Regelung ist eine gesetzliche Pauschalierungsmethode für die steuerliche Erfassung des privaten Nutzungsanteils an einem Firmenfahrzeug (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie gilt für Selbstständige, Freiberufler und angestellte Dienstwagennutzer gleichermaßen.

Das Grundprinzip: Jeden Monat wird 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil angesetzt. Dieser Betrag gilt als steuerpflichtiges Einkommen und wird nach dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Sie brauchen also kein Fahrtenbuch und müssen keine einzelnen Fahrten nachweisen. Dafür nehmen Sie eine pauschale und manchmal ungenaue Annäherung an die tatsächlich entstandenen Nutzungskosten in Kauf.

Wie die Berechnung konkret funktioniert

Die Formel ist einfach: 1 % des Bruttolistenpreises multipliziert mit 12 Monaten ergibt den jährlichen geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung.

Beispiel für Selbstständige: Ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro ergibt einen monatlichen geldwerten Vorteil von 400 Euro, jährlich 4.800 Euro. Dieser Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % bedeutet das eine zusätzliche Steuerlast von rund 1.680 Euro pro Jahr, also 140 Euro monatlich, durch die Privatnutzung des Firmenwagens.

Beispiel für Angestellte mit Dienstwagen: Bei Arbeitnehmern setzt der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil als Sachbezug in der Gehaltsabrechnung an. Der Arbeitnehmer zahlt darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei einem Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis und einem Steuersatz von 30 % ergibt das monatlich rund 105 Euro Mehrsteuer durch den Dienstwagen.

Hinzu kommt der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer Entfernung und Monat. Bei 20 Kilometern Entfernung und 40.000 Euro Listenpreis sind das weitere 240 Euro monatlicher geldwerter Vorteil. Für 30 Kilometer Entfernung wären es 360 Euro zusätzlich.

Welcher Listenpreis gilt beim Auto-Abo

Hier liegt ein häufiges Missverständnis, das Langzeitmieter und Abo-Nutzer besonders betrifft. Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, nicht die Leasingrate und auch nicht die monatliche Abo-Rate.

Wer ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 50.000 Euro über ein Auto-Abo für 600 Euro monatlich fährt, berechnet trotzdem 1 % von 50.000 Euro, also 500 Euro monatlichen geldwerten Vorteil. Die tatsächlich bezahlte Abo-Rate spielt für die Steuerberechnung keine Rolle.

Bei Gebrauchtfahrzeugen, die über ein Abo oder eine Langzeitmiete genutzt werden, gilt ebenfalls der ursprüngliche Neulistenpreis. Das kann dazu führen, dass der geldwerte Vorteil die monatliche Abo-Rate übersteigt. Wer ein drei Jahre altes Fahrzeug für 350 Euro monatlich mietet, dessen Listenpreis damals bei 45.000 Euro lag, setzt 450 Euro geldwerten Vorteil an, also mehr als die Rate selbst. In solchen Fällen ist das Fahrtenbuch fast immer günstiger.

Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybride

Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und bestimmte Plug-in-Hybride gelten erheblich vergünstigte Sätze. Bei einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro gilt nur 0,25 % monatlich statt der normalen 1 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, Stand 2025). Bei Fahrzeugen zwischen 60.001 und 70.000 Euro Listenpreis gilt 0,5 %.

Konkretes Beispiel: Ein Elektrofahrzeug mit 40.000 Euro Listenpreis erzeugt nur 100 Euro monatlichen geldwerten Vorteil statt 400 Euro bei einem konventionellen Fahrzeug gleichen Preises. Bei einem Steuersatz von 35 % sind das nur 35 Euro monatliche Mehrsteuer statt 140 Euro. Die jährliche Steuerersparnis liegt bei rund 1.260 Euro allein durch die bevorzugte steuerliche Behandlung.

Für Plug-in-Hybride gilt der halbe Satz von 0,5 % nur, wenn das Fahrzeug bestimmte CO2-Werte unterschreitet oder eine definierte elektrische Mindestreichweite hat. Die genauen Schwellenwerte ändern sich mit den Gesetzgebungszyklen. Klären Sie die aktuellen Voraussetzungen mit Ihrem Steuerberater.

Das Fahrtenbuch als Alternative zur Pauschalbesteuerung

Wer die 1-Prozent-Regelung als zu teuer empfindet, weil der tatsächliche Privatnutzungsanteil gering ist, kann ein Fahrtenbuch führen. Das erlaubt eine genaue Ermittlung des privaten Nutzungsanteils und damit einen präziseren, oft niedrigeren geldwerten Vorteil.

Die Faustregel: Liegt Ihr privater Fahranteil unter 20 bis 25 %, ist das Fahrtenbuch steuerlich deutlich günstiger als die Pauschalregelung. Bei einem überwiegend privat genutzten Dienstwagen hingegen kann die 1-Prozent-Regelung günstiger sein als das Fahrtenbuch, das die hohe Privatnutzung exakt dokumentiert.

Das Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß und zeitnah geführt werden. Für jeden Arbeitstag, an dem das Fahrzeug genutzt wird, müssen Start- und Zielort, zurückgelegte Kilometer und der Zweck der Fahrt eingetragen sein. Das Finanzamt prüft, ob die Angaben plausibel, lückenlos und aktuell sind. Mehr zur Fahrtenbuchführung und zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im Detail finden Sie in unserem Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit des Auto-Abos.

1-Prozent-Regelung bei GmbH-Gesellschaftern

Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern gelten besondere Regeln. Die 1-Prozent-Regelung wird hier für die Ermittlung des geldwerten Vorteils als verdeckte Gewinnausschüttung herangezogen, wenn kein ordnungsgemäßer Dienstwagenvertrag besteht.

Der geldwerte Vorteil wird bei der GmbH als Betriebsausgabe behandelt, beim Gesellschafter aber als Einnahme versteuert. Die Selbstkosten der GmbH für das Fahrzeug, also inklusive Abo-Rate, werden vollständig als Betriebsausgaben abgezogen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer lohnt sich eine individuelle Steuerberatung, da die Gesamtsteuerbelastung erheblich schwanken kann.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Gilt die 1-Prozent-Regelung auch für gemietete Firmenwagen?

Ja. Die 1-Prozent-Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast, finanziert oder über ein Langzeit-Abo genutzt wird. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Erstzulassungszeitpunkt, nicht die tatsächlichen Mietkosten.

Was ist günstiger: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?

Das hängt vom tatsächlichen Privatnutzungsanteil ab. Liegt der Privatanteil unter 20 bis 25 %, ist das Fahrtenbuch fast immer günstiger. Bei einem hohen Privatanteil oder einem Fahrzeug mit günstigem Listenpreis kann die Pauschalregelung vorteilhafter sein. Eine konkrete Vergleichsberechnung durch Ihren Steuerberater lohnt sich.

Welcher Listenpreis gilt beim Auto-Abo für die 1-Prozent-Regelung?

Der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung, nicht die monatliche Abo-Rate. Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug, das über ein Abo genutzt wird, gilt der ursprüngliche Neulistenpreis von vor drei Jahren.

Wie hoch ist die Steuerersparnis durch die Elektrofahrzeug-Regelung?

Bei einem Elektrofahrzeug mit 40.000 Euro Listenpreis beträgt der monatliche geldwerte Vorteil nur 100 Euro statt 400 Euro nach der normalen 1-Prozent-Regel. Das ergibt bei einem Steuersatz von 35 % eine jährliche Steuerersparnis von rund 1.260 Euro im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug gleichen Preises.

Wo finde ich auf miet24.de Firmenwagen-Langzeitmiet-Angebote?

Auf miet24.de/langzeitmiete finden Sie Langzeitmiet-Angebote für Firmenwagen von geprüften Anbietern. Für die steuerliche Nutzung erhalten Sie auf Anfrage die relevanten Fahrzeugdaten inklusive des Bruttolistenpreises für die Steuerberechnung. Einen umfassenden Überblick zum Thema bietet unser Ratgeber zur Firmenwagen-Langzeitmiete.


Die firmenwagen 1 prozent regel spart erheblichen Dokumentationsaufwand, ist aber nicht immer die steuerlich günstigste Option. Wer das Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt, sollte die Fahrtenbuch-Alternative durchrechnen lassen. Bei Elektrofahrzeugen fallen die vergünstigten Sätze besonders ins Gewicht. Aktuelle Langzeitmiet-Angebote für Firmenwagen finden Sie auf miet24.de/langzeitmiete.

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