Der Promi-Vertrag und Rider ist das wichtigste Dokument der Buchung. Was nicht im Vertrag steht, gilt am Auftrittstag nicht. Anders als bei klassischen Dienstleistern ist der Künstler-Vertrag eine Mischung aus Honorar, Logistik, Bildrecht und Schutz beider Seiten. Dieser Ratgeber strukturiert die zentralen Vertragspunkte und Rider-Bestandteile für 2026.
Was ist ein Rider
Der Rider ist eine Anlage zum Künstler-Vertrag, der die Rahmenbedingungen für den Auftritt detailliert. In der Eventbranche unterscheidet man zwei Rider-Arten:
- Hospitality Rider: Wünsche zu Garderobe, Catering, Anreise, Hotel, Begleitperson
- Tech Rider: Anforderungen an Bühne, Mikrofon, Beleuchtung, Backstage-Bereich, Soundcheck
Der Rider wird vom Management oder der Booking-Agentur geliefert und Teil des Vertrags. Wer als Veranstalter Punkte nicht erfüllen kann, muss das vor Vertragsunterzeichnung verhandeln.
Honorar: Die wichtigsten Regelungen
- Netto- und Bruttohonorar: Branchenüblich werden Honorare netto vereinbart, Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
- Anzahlung: 30 bis 50 Prozent bei Vertragsunterzeichnung, der Rest am Auftrittstag oder kurz davor.
- Steuerliche Behandlung: Auftritt als Privatperson, GmbH oder Einzelunternehmer hat unterschiedliche steuerliche Folgen.
- Werbe-Aufschläge: Verwendung der Aufnahmen in Werbung erhöht das Honorar oft um 50 bis 200 Prozent.
- Mehrtages-Pauschalen: Bei mehreren Auftritten an verbundenen Tagen oft Pauschal-Vereinbarungen mit Rabatt.
Auftrittsdauer und Inhalt
- Bühnenzeit: Minutengenau definieren, separate Vereinbarung für Foto-Mingle und Autogrammstunde.
- Programminhalt: Bei Comedians und Musikern wird Programmfreiheit vereinbart, oft mit Tabu-Liste für sensible Themen.
- Skript-Freigabe: Bei Reden und Interviews üblich, dass Texte vor dem Termin freigegeben werden.
- Programmpunkt-Position: Wann im Abendverlauf, vor oder nach welchen anderen Programmpunkten.
- Improvisations-Spielraum: Inwieweit darf der Künstler vom Vorgesehenen abweichen.
Anreise, Übernachtung und Begleitperson
- Reise-Klasse: Business-Class-Flug, erste Bahnklasse oder ICE-Sprinter, abhängig von Bekanntheitsstufe.
- Hotel-Kategorie: Vier oder fünf Sterne, oft Suite, mehrere Nächte.
- Anzahl Begleitpersonen: Manager, Visagist, Sicherheits-Person, in Spitzenfällen mehrere.
- Transfer Hotel zu Location: Limousine oder Premium-Fahrzeug, oft mit eigenem Fahrer.
- Anreise-Tag und Abreise-Tag: Bei langer Anreise oft am Vortag, mit zusätzlicher Übernachtung.
Catering und Garderobe
Hospitality-Rider enthalten oft sehr spezifische Wünsche, die nicht zu unterschätzen sind:
- Bestimmte Speisen, Getränke und Marken
- Wasser ohne oder mit Kohlensäure, exakte Temperatur
- Vegetarische oder vegane Optionen
- Allergie-freie Zubereitung
- Garderobe mit ausreichend Spiegeln, Beleuchtung und Privatsphäre
- Eigener Bereich für Hair und Make-up
- Ruhe-Möglichkeit zwischen Auftritten
Die Branche kennt Rider-Anekdoten aus der Vergangenheit, die heute weniger üblich sind. Was im Vertrag steht, muss erfüllt werden, sonst riskiert der Veranstalter, dass der Künstler nicht auftritt.
Bildrechte und Repurposing
Die Bildrechte sind oft der heikelste Punkt. Folgende Dimensionen sind zu klären:
- Aufnahme-Recht: Wer darf vor Ort filmen oder fotografieren? Eigener Fotograf, Veranstalter-Team, Pressevertreter, Gäste mit Smartphones?
- Verwendungs-Kanäle: Pressemitteilung, Social Media, Geschäftsbericht, Werbespot, Recruiting-Material, Schulung
- Geografie: Deutschland, EU, weltweit
- Laufzeit: Ein Jahr, drei Jahre, unbegrenzt
- Repurposing: Schnitt aus dem Auftritt in einem späteren Werbespot? Separate Lizenz erforderlich.
Die Honorar-Komponente für Bildrechte kann das Grundhonorar verdoppeln. Wer nicht alle Verwendungen plant, lässt Lizenz-Kosten weg und beauftragt sie später nach.
Exklusivität und Wettbewerber-Sperre
- Branchen-Exklusivität: Sperrzeit für direkte Wettbewerber, oft sechs bis zwölf Monate.
- Veranstaltungs-Exklusivität: Promi tritt am selben Tag in derselben Region nicht für Wettbewerber auf.
- Geografische Sperre: Sperre für eine Stadt oder Region am Veranstaltungstag.
- Geltungszeitraum: Anteilig vor und nach dem Auftritt definiert.
Ausfall und höhere Gewalt
- Ausfall durch Promi: Bei höherer Gewalt entfällt das Honorar oder reduziert sich. Anreise- und Vorbereitungskosten trägt der Veranstalter.
- Ausfall durch Veranstalter: Veranstalter trägt das volle Honorar minus eingesparter Kosten.
- Ausfall durch Pandemie oder Behörden: Klausel zu Force-Majeure-Ereignissen, oft mit Verschiebungs-Option statt Storno.
- Eventausfallversicherung: Bei höheren Honoraren empfohlen, deckt Storno- und Ausfall-Risiken ab.
Persönlichkeitsrecht und Vertraulichkeit
- Tabu-Themen: Welche Inhalte dürfen Pressemitteilung, Interview, Foto-Caption nicht enthalten
- Privatleben: Üblich Klauseln, dass private Themen ohne Zustimmung nicht erwähnt werden dürfen
- Pressefreigaben: Pressetexte werden vor Veröffentlichung freigegeben
- Gäste-Verhalten: Hinweis in Einladung, dass private Aufnahmen nicht in Social Media geteilt werden sollen
- Vertraulichkeit der Honorar-Höhe: Standard, dass Honorare nicht öffentlich kommuniziert werden
Häufige Fehler bei der Vertragsgestaltung
- Mündliche Zusagen: Was nicht im Vertrag steht, gilt nicht. Insbesondere Foto- und Social-Media-Rechte.
- Bildrechte zu eng: Lizenz nur für Pressemitteilung, später ist das Material aber für Geschäftsbericht oder Recruiting nicht freigegeben.
- Tabu-Liste fehlt: Ohne klare Liste kann der Promi Themen ansprechen, die intern problematisch sind.
- Force-Majeure unklar: Pandemie- oder Behörden-Storno werden nicht einheitlich behandelt, Klausel sollte explizit sein.
- Begleitperson nicht geklärt: Eintritt, Verpflegung, Hotel der Begleitperson nicht im Budget eingeplant.
FAQ: Promi-Vertrag und Rider
Wer setzt den Vertrag auf, Veranstalter oder Agentur?
In der Regel liefert die Booking-Agentur den Vertragsentwurf, weil sie den Standard kennt. Der Veranstalter prüft, verhandelt und gibt frei.
Was passiert, wenn der Rider nicht vollständig erfüllt wird?
Kleinere Abweichungen sind verhandelbar, große Punkte können zum Auftritts-Abbruch führen. Vor Vertragsunterzeichnung muss klar sein, welche Punkte erfüllbar sind.
Kann ich den Vertrag selbst aufsetzen?
Möglich, aber nicht empfohlen. Standardverträge der Booking-Agentur enthalten branchenübliche Klauseln, die den Auftritt absichern. Eigene Verträge führen zu langen Verhandlungen.
Was ist mit GEMA und Verwertungsgesellschaften?
Bei Live-Auftritten von Musikern wird GEMA über den Veranstalter abgerechnet. Bei Reden oder reinen Auftritten ist GEMA nicht relevant.
Wie hoch sollte das Ausfallhonorar sein?
Branchenüblich 50 bis 100 Prozent bei höherer Gewalt durch den Künstler, 100 Prozent minus eingesparte Kosten bei Storno durch Veranstalter.
Vertrag und Rider über miet24
Im Stars-Verzeichnis bei miet24 arbeiten Booking-Agenturen mit etablierten Standardverträgen, die alle hier genannten Punkte abdecken. Wer Honorar-Logik nachvollziehen möchte, findet die Marktindikatoren im Beitrag Was kostet ein Promi-Auftritt. Den vollständigen Buchungsablauf beschreibt der Beitrag Wie buche ich einen Star.
Disclaimer
Vertrags- und Rider-Inhalte sind branchenübliche Praxis aus 2026 und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Persönlichkeitsrecht, Bildrecht, Steuern und Werberecht sind eigenständige Rechtsgebiete, die bei größeren Buchungen von einer auf Eventrecht spezialisierten Kanzlei geprüft werden sollten.
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