1A
Vermietet von 1A-Veranstaltungsservice
Beschreibung
Unsere Stage R30 5x6m ist unsere zweit kleinste mobile Rundbogen-Trailerbühne.
Da die Bühnentiefe 6m beträgt ist sie perfekt z.B. für Musikbands geeignet, die etwas mehr Platz benötigen. Die kurzen Abmessnungen und das geringe Gewicht von nur 1,9t des Anhängers ermöglichen das Rangieren auf engstem Raum. Durch die sehr kurzen Aufbauzeiten ist sie somit ideal für Stadtfeste, kleine Konzerte, Schulveranstaltungen oder auch Promotion-Events geeignet.
Durch ein umfangreiche Zubehör ist die Bühne…
Video
Standorte (5 Standorte)
- 01099 Dresden
- 04288 Leipzig
- 09111 Chemnitz
- 06886 Lutherstadt Wittenberg
- 10115 Berlin
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Mietbedingungen
Mietbedingungen für Trailer Bühne
- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.
- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen
- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.
- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.
- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen.
- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.
- Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Riesa
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.
Mietbedingungen für Trailer Bühne
- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.
- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen
- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.
- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.
- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen.
- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.
- Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Riesa
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.
Preise
Preise
| pro Tag | 1.000,00 EUR zzgl. MwSt. |
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Vermieter
1A-Veranstaltungsservice
Marco Jacobi
Gräfendorfer Str. 27
01099 Dresden
Alle Angebote des VermietersFax: 03525 / 5290815
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