Blog Gartennutzung im Mietrecht: Was Mieter dürfen und was nicht

Gartennutzung im Mietrecht: Was Mieter dürfen und was nicht

Gartennutzung im Mietrecht: Was Mieter dürfen und was nicht

Ein Garten bei der Mietwohnung klingt nach Lebensqualität. Doch schon beim ersten Frühjahrsprojekt entstehen Fragen: Darf der Mieter umgraben, Beete anlegen oder einen Pool aufstellen? Die gartennutzung mietrecht ist kein einheitlich geregeltes Gebiet, sondern hängt stark von Mietvertrag, Hausordnung und den Umständen des Einzelfalls ab. Wer die Spielregeln kennt, nutzt den Garten entspannt und ohne Konflikt.

Dieser Artikel erklärt, welche Rechte Mieter bei der Gartennutzung haben, was der Vermieter verlangen darf, wann Genehmigungen nötig sind und wie die Gartenpflege als Mieterpflicht rechtlich einzuordnen ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Ihre Versicherung.

Rechtliche Grundlage: Der Garten als Teil der Mietsache

Ist im Mietvertrag ein Garten als mitgemietet aufgeführt, gilt er als Bestandteil der Mietsache nach § 535 BGB. Der Mieter darf ihn nutzen, hat aber auch Pflichten: Er muss ihn pfleglich behandeln und bei Auszug in einem Zustand hinterlassen, der dem bei Einzug entspricht.

Ist der Garten nicht im Mietvertrag erwähnt, ist die Nutzung durch den Mieter nicht automatisch gestattet. In solchen Fällen sollte eine schriftliche Regelung mit dem Vermieter getroffen werden, um Streit bei Auszug zu vermeiden.

Teilen mehrere Parteien eines Mehrfamilienhauses einen Garten, gelten zusätzlich die Regelungen zur gemeinschaftlichen Nutzung. Hier entscheidet die Hausordnung oder eine gesonderte Vereinbarung darüber, wer welche Flächen nutzen und pflegen darf.

Was ist bei der Gartengestaltung erlaubt?

Als Mieter dürfen Sie den Garten im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gestalten. Die Frage, was bei gartengestaltung mieter erlaubt ist, lässt sich in erlaubte und genehmigungspflichtige Kategorien einteilen.

Beete anlegen und Gemüse oder Blumen anbauen ist zulässig, sofern keine dauerhaften baulichen Eingriffe in den Boden vorgenommen werden. Saisonale Beete sind ohne weiteres möglich.

Rasen säen und pflegen ist Standardnutzung und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Gleiches gilt für das Aufstellen von Gartenmöbeln, Sonnenschirmen und mobilen Pflanzgefäßen.

Kompostierung ist möglich, wenn sie ordentlich und geruchsneutral erfolgt. Viele Hausordnungen regeln, wo ein Komposter aufgestellt werden darf.

Nicht erlaubt ohne Zustimmung des Vermieters sind Veränderungen, die dauerhaft oder schwer rückgängig zu machen sind: das Fällen von Bäumen, das Herausreißen von Hecken, das Entfernen von fest gepflanzten Sträuchern oder das Errichten dauerhafter Strukturen wie Terrassen, gepflasterter Wege oder Einfriedungen.

Pool aufstellen im gemieteten Garten

Ein aufblasbares Planschbecken oder ein mobiler Pool darf in der Regel aufgestellt werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Pool keine bleibenden Schäden am Rasen oder Boden verursacht und nach der Saison wieder entfernt wird.

Anders verhält es sich, wenn Sie einen festen Einbaupool mit Erdbewegung planen. Das ist eine bauliche Veränderung, die die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters erfordert. Beim pool aufstellen garten mieter in dieser Größenordnung wird die Zustimmung in der Praxis selten erteilt, weil der Rückbau aufwendig und kostspielig ist.

Wichtig zu wissen: Auch ein großes mobiles Planschbecken kann Schäden am Rasen verursachen, wenn es für mehrere Wochen auf derselben Stelle steht. Versetzen Sie das Becken regelmäßig oder entfernen Sie es nach der Nutzung vollständig.

Gartenpflege als Mieterpflicht

Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die dem Mieter die gartenpflege mieter pflicht überträgt. Diese Klausel ist grundsätzlich zulässig, muss aber klar und konkret formuliert sein, damit sie wirksam ist (BGH, Az. VIII ZR 241/13).

Rasenmähen ist die häufigste übertragbare Aufgabe. Üblich ist ein Mähintervall von zwei bis drei Wochen während der Vegetationsperiode.

Unkrautjäten in Beeten und auf befestigten Wegen ist ebenfalls auf den Mieter übertragbar, muss aber im Vertrag eindeutig geregelt sein.

Heckenschneiden kann auf den Mieter übertragen werden, wenn es sich um niedrige Formhecken handelt. Hochhecken, die Leiterarbeit erfordern, oder Baumfällarbeiten sind in der Regel Sache des Vermieters oder eines beauftragten Fachbetriebs.

Nicht auf den Mieter übertragbar sind Arbeiten, die besondere Fachkunde erfordern oder erhebliche Kosten verursachen, wie der Baumrückschnitt durch einen Baumpfleger oder die Erneuerung von Drainagen (BGH, Az. VIII ZR 167/09).

Bäume, Hecken und Gehölze: Was darf der Mieter?

Einen Baum fällen oder stark zurückschneiden darf der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters grundsätzlich nicht. Bäume sind wertvolle Bestandteile des Grundstücks und können zudem unter Baumschutzverordnungen der Gemeinde fallen.

Das eigenmächtige Fällen eines Baumes kann zur Schadensersatzpflicht des Mieters führen, wenn der Baum einen erheblichen Wert hatte oder der Baumschutz verletzt wurde. In solchen Fällen kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe des Verkehrswerts oder der Wiederherstellungskosten verlangen.

Dürfen Mieter Hecken schneiden? Ja, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde. Bei Formschnitt von Zierhecken gilt das als zulässige Pflegemaßnahme. Das radikale Zurückschneiden auf Stammhöhe ist ohne Absprache nicht zulässig, weil es dauerhaft die Form des Gehölzes verändert.

Gartennutzung im Mietvertrag: Worauf achten?

Wenn Sie eine Wohnung mit Garten anmieten, prüfen Sie den gartennutzung mietvertrag auf diese Punkte:

Flächenzuordnung: Welche Fläche ist Ihnen allein zugeordnet? Gibt es gemeinschaftlich genutzte Bereiche? Ist das klar begrenzt und beschrieben?

Pflegepflichten: Sind Ihnen Pflegearbeiten übertragen und welche genau? Wie häufig und in welchem Umfang?

Bauliche Einschränkungen: Gibt es Verbote für das Aufstellen von Pools, Gewächshäusern, Gartenhäusern oder Sichtschutzzäunen?

Rückgabezustand: Wie soll der Garten bei Auszug übergeben werden? Müssen vom Mieter angelegte Beete zurückgebaut werden?

Klären Sie diese Punkte vor der Unterschrift. Was mündlich besprochen wurde, ist später schwer nachzuweisen.

Mehr zur Nutzung von Außenflächen in Mietwohnungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Balkonnutzung im Mietrecht sowie in der Übersicht zu Mietrecht-Grundlagen auf miet24.de. Für Gartengeräte, Rasenmäher oder Motorhacken, die Sie nur gelegentlich brauchen, lohnt sich das Mieten statt Kaufen: Auf miet24.de finden Sie Gartengeräte und Baumaschinen von Anbietern in Ihrer Region.

Grillen im Garten: Was ist erlaubt?

Im Gegensatz zum Balkon gelten für das Grillen im Garten weniger strenge Einschränkungen, sofern ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird. Das Immissionsschutzrecht der Bundesländer regelt, welche Abstände bei offenen Feuern und Grills einzuhalten sind.

In einem allein genutzten Mietgarten ist gelegentliches Grillen in der Regel zulässig, solange der Rauch nicht systematisch und dauerhaft in Nachbarwohnungen oder -gärten zieht. Wer regelmäßig und ausgiebig grillt, riskiert Beschwerden der Nachbarn, auch wenn kein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag steht.

Wichtig: Einige Kommunen haben spezifische Regelungen für offene Feuer in Gärten. Ein einfaches Erkundigen beim Ordnungsamt gibt Klarheit, bevor Sie ein Lagerfeuer entfachen.

Garten bei Auszug: Was müssen Mieter beachten?

Der Garten muss bei Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Was das genau bedeutet, hängt vom Mietvertrag ab. Enthält der Vertrag keine besonderen Regelungen, gilt der Zustand bei Einzug als Maßstab.

Haben Sie einen vernachlässigten Garten bei Einzug übernommen und ihn verbessert, müssen Sie ihn nicht schlechter zurückgeben. Das Übergabeprotokoll bei Einzug ist daher entscheidend: Dokumentieren Sie den Zustand des Gartens mit Fotos und einer schriftlichen Beschreibung. So vermeiden Sie ungerechtfertigte Forderungen des Vermieters bei Auszug.

Haben Sie selbst Umbauten vorgenommen oder Pflanzen entfernt, die zum vertragsgemäßen Zustand gehörten, können Sie zur Wiederherstellung oder zum Schadensersatz verpflichtet sein. Bewahren Sie daher alle Absprachen mit dem Vermieter schriftlich auf.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Mieter im Garten Bäume pflanzen?

Das Pflanzen von kleinen Ziersträuchern oder Obstbäumen ist in vielen Fällen als normaler Gartengebrauch zulässig. Wollen Sie größere Bäume pflanzen, die dauerhaft den Charakter des Gartens verändern, holen Sie lieber die Zustimmung des Vermieters ein. Bei Auszug könnten Sie sonst verpflichtet werden, die Pflanzen auf eigene Kosten zu entfernen.

Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Garten in ursprünglichem Zustand zurückgebe?

Ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht oder wenn Sie den Garten durch Umbauten wesentlich verändert haben. Übliche saisonale Nutzung ohne bleibende Veränderungen begründet keine Rückbaupflicht. Haben Sie jedoch einen Gemüsegarten angelegt und war der Garten vorher als Rasenfläche vermietet, kann der Vermieter die Wiederherstellung verlangen.

Wer haftet, wenn im Garten jemand verletzt wird?

Als Mieter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die von Ihnen genutzten Gartenflächen. Das bedeutet: Wenn ein Gast auf einem beschädigten Gartenweg stürzt oder ein Ast von einem von Ihnen nicht gepflegten Baum fällt, kann die Haftungsfrage komplex werden. Im Zweifel klären Sie mit dem Vermieter, wer für welche Fläche die Verkehrssicherungspflicht trägt.

Darf ich ein Gartenhaus oder eine Pergola aufstellen?

Mobile Pavillons ohne Fundament sind in der Regel ohne Genehmigung möglich. Fest installierte Gartenhäuser oder Pergolen mit Fundament erfordern die Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls eine Baugenehmigung der Gemeinde. Ohne diese Zustimmungen kann der Vermieter den Rückbau verlangen.

Wo finde ich auf miet24.de Gartengeräte zum Mieten?

Auf miet24.de können Sie Rasenmäher, Heckenschneider, Motorhacken und weitere Gartengeräte für einmaligen Bedarf mieten. Geben Sie Ihren Standort ein und vergleichen Sie geprüfte Anbieter in Ihrer Region. So sparen Sie den Kaufpreis für Geräte, die Sie nur wenige Male im Jahr brauchen.


Die gartennutzung mietrecht gibt Mietern weitreichende, aber nicht unbegrenzte Freiheiten. Prüfen Sie Mietvertrag und Hausordnung, holen Sie für bauliche Veränderungen die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, und sprechen Sie Pflegepflichten klar ab. Weitere Ratgeber rund um Mietrecht finden Sie in der Mietrecht-Übersicht auf miet24.de. Egal was Sie für Haus und Garten mieten möchten: Auf miet24.de finden Sie passende Anbieter in ganz Deutschland.

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