
Straßenfest organisieren: Genehmigung und Ausstattung
Ein Straßenfest organisieren unterscheidet sich in einem Punkt grundlegend von jeder privaten Feier: Sie nutzen öffentlichen Verkehrsraum, und das verlangt eine behördliche Erlaubnis. Alles andere, von der Bühne bis zur Getränkeausgabe, hängt davon ab, ob und wie diese Erlaubnis erteilt wird. Dieser Ratgeber führt durch das Verfahren und die Ausstattung.
Die Sondernutzungserlaubnis ist der erste Schritt
Wer eine Straße oder einen Platz für ein Fest sperrt, betreibt eine Sondernutzung im Sinne der Straßengesetze der Länder. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt der Kommune. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen, bei größeren Festen mit mehr.
- Lageplan mit Absperrungen, Flucht- und Rettungswegen einreichen
- Zeitraum inklusive Auf- und Abbau angeben, nicht nur die Festdauer
- Verantwortliche Person mit Erreichbarkeit während der Veranstaltung benennen
- Nachweis über die Entsorgung und die Wiederherstellung des Zustands
Parallel dazu brauchen Sie in der Regel eine Veranstalterhaftpflicht. Viele Kommunen machen die Erlaubnis davon abhängig.
Anmeldung bei weiteren Stellen
Je nach Umfang kommen weitere Anmeldungen hinzu. Diese vier betreffen fast jedes Straßenfest:
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- Gesundheitsamt, sobald Speisen abgegeben werden, auch unentgeltlich
- Gaststättenrechtliche Gestattung beim Ausschank von Alkohol
- GEMA bei öffentlicher Musikwiedergabe, unabhängig davon ob live oder vom Datenträger
- Feuerwehr, wenn Zelte aufgestellt oder Rettungswege berührt werden
Ausstattung: Was ein Straßenfest wirklich braucht
Die Ausstattung richtet sich nach der erwarteten Besucherzahl und der Dauer. Diese Posten werden am häufigsten unterschätzt:
- Zelte und Pavillons als Wetterschutz für Stände und Technik
- Sanitäranlagen, Faustregel etwa eine Toilette je 100 gleichzeitig anwesende Besucher
- Strom, meist über einen Stromerzeuger, weil öffentliche Anschlüsse selten ausreichen
- Absperrmaterial und Beschilderung nach Auflage der Behörde
- Abfallbehälter in ausreichender Zahl, plus Plan für die Leerung
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Kosten realistisch ansetzen
Die Gebühr für die Sondernutzung ist meist der kleinste Posten und liegt je nach Kommune und Fläche im zwei- bis dreistelligen Bereich. Teurer sind Sanitär, Strom und Sicherheit. Planen Sie außerdem einen Puffer für Auflagen ein, die erst mit dem Bescheid kommen, etwa zusätzliche Absperrungen oder ein Ordnerdienst.
Organisation im Team
Verteilen Sie die Zuständigkeiten früh und schriftlich. Bewährt hat sich eine Aufteilung in vier Bereiche: Behörden und Genehmigungen, Technik und Aufbau, Verpflegung, Programm. Eine Person sollte den Überblick behalten und während des Festes durchgehend erreichbar sein, weil die Behörde genau diese Person im Bescheid benennt.
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Programm und Attraktionen
Das Programm entscheidet, wie lange Besucher bleiben. Bewährt hat sich eine Mischung aus einem festen Bühnenpunkt und mehreren dauerhaften Angeboten, die ohne Moderation funktionieren. Für Kinder sind das Hüpfburgen oder Spielgeräte, für Erwachsene eine Getränkestation und Sitzgelegenheiten.
- Bühnenprogramm auf zwei bis drei Punkte begrenzen, sonst zerfasert der Nachmittag
- Spielgeräte brauchen eine Aufsicht, das muss vorher besetzt sein
- Beschallung so ausrichten, dass sie Anwohnerfenster nicht direkt trifft
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Wetter, Absage und Versicherung
Legen Sie früh fest, bei welcher Wetterlage das Fest verschoben wird und wer diese Entscheidung trifft. Viele Mietverträge sehen eine kostenfreie Stornierung nur bis zu einer bestimmten Frist vor, danach wird ein Teil der Miete fällig. Klären Sie diese Frist vor der Buchung und nicht am Vortag.
- Stornofristen aller Mietverträge in einer Übersicht sammeln
- Zelte brauchen bei Wind eine geprüfte Verankerung, Ballast allein reicht oft nicht
- Bei Starkregen sind Stromverteiler und Kabelübergänge der kritische Punkt
Passende Ratgeber
Zur Ausstattung im Detail: Pavillon mieten, Festzelt: Größe nach Personenzahl und Bierzeltgarnitur mieten.
Nach dem Fest
Vereinbaren Sie die Rückgabe des Mietequipments möglichst nicht auf denselben Abend. Vermieter nehmen Zelte und Technik in der Regel am Folgetag zurück, und eine Abnahme bei Tageslicht verhindert Streit über Schäden, die abends niemand sieht.
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Die Erlaubnis endet nicht mit der letzten Musik. Die Fläche muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurde, sonst rechnet die Kommune die Reinigung ab. Planen Sie den Abbau deshalb mit derselben Sorgfalt wie den Aufbau und benennen Sie dafür ein eigenes Team.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert die Genehmigung für ein Straßenfest?
Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen ab Antragstellung. Bei Festen mit Bühne, Ausschank und mehreren hundert Besuchern sollten Sie den Antrag drei Monate vorher stellen, weil mehrere Ämter beteiligt sind.
Wer haftet bei einem Straßenfest?
Der im Bescheid benannte Veranstalter haftet für die Verkehrssicherung im gesperrten Bereich. Eine Veranstalterhaftpflicht ist deshalb üblich und wird von vielen Kommunen als Voraussetzung verlangt.
Wie viele Toiletten braucht ein Straßenfest?
Als Orientierung gilt etwa eine Toilette je 100 gleichzeitig anwesende Besucher, bei Ausschank eher mehr. Mindestens eine barrierefreie Einheit sollte vorhanden sein.
Muss man Musik beim Straßenfest anmelden?
Ja. Ein Straßenfest ist öffentlich zugänglich, damit ist die Musikwiedergabe anmeldepflichtig bei der GEMA. Die Anmeldung erfolgt vor der Veranstaltung, die Abrechnung richtet sich nach Fläche und Dauer.
Wer ein Straßenfest organisieren möchte, beginnt nicht bei der Bühne, sondern beim Ordnungsamt. Steht die Sondernutzungserlaubnis, lässt sich der Rest planen. Ohne sie ist jede weitere Buchung ein Risiko.