Sie möchten einen Teil Ihrer Wohnung oder ein gemietetes Fahrzeug weitervermieten. Ohne schriftlichen Vertrag sind sowohl Hauptmieter als auch Untermieter schlecht geschützt. Untermietvertrag vorlage suchen deshalb viele, die Untermiete rechtssicher regeln wollen.
Dieser Artikel erklärt, wann Untermiete erlaubt ist, was ein Untermietvertrag enthalten muss und was Hauptmieter und Untermieter beim Abschluss beachten sollten.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine Mieterberatungsstelle.
Wann ist Untermiete erlaubt?
Untermiete ist grundsätzlich möglich, bedarf aber in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Das gilt für Wohnraummietverträge (§ 540 BGB) und für Mietverträge über andere Sachen.
Bei Wohnraummiete hat der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf Erlaubnis: Wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Ein berechtigtes Interesse kann z. B. finanzielle Not, eine neue Partnerschaft oder ein längerer Auslandsaufenthalt sein (BGH, Urt. v. 11.11.2009, Az. VIII ZR 294/08).
Untervermietet ohne Erlaubnis zu werden kann zur fristlosen Kündigung führen. Das Risiko ist real und sollte nicht unterschätzt werden.
Was unterscheidet Hauptmietvertrag und Untermietvertrag?
Der Untermietvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Er besteht unabhängig vom Hauptmietvertrag. Ändert sich der Hauptmietvertrag, hat das nicht automatisch Auswirkungen auf den Untermietvertrag, solange nichts anderes vereinbart wurde.
Wichtig zu wissen: Der Untermieter hat kein direktes Rechtsverhältnis zum Eigentümer oder ursprünglichen Vermieter. Sein Vertragspartner ist der Hauptmieter. Kündigt der Eigentümer dem Hauptmieter, verliert auch der Untermieter seinen Mietrechtsschutz, sofern keine gesonderten Regelungen bestehen.
Inhalt: Was ein Untermietvertrag enthalten muss
Ein vollständiger Untermietvertrag enthält folgende Punkte:
Vertragsparteien: Hauptmieter als Vermieter im Untermietverhältnis und Untermieter als Mieter. Vollständige Namen, Adressen und Geburtsdaten.
Mietobjekt: Genaue Beschreibung, was untervermietet wird. Bei einer Wohnung: welches Zimmer oder welcher Teil, inklusive Nutzungsrechte an Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur).
Mietdauer: Befristet oder unbefristet. Bei befristetem Vertrag: Anfangs- und Enddatum. Bei unbefristetem Vertrag: welche Kündigungsfristen gelten.
Miethöhe und Zahlungsmodalitäten. Bei Möblierung und Nebenkosten: klare Aufschlüsselung, was in der Miete enthalten ist und was separat abgerechnet wird.
Kaution: Höhe, Fälligkeit, Rückgabebedingungen.
Nutzungsbeschränkungen: Welche Räume und Einrichtungen darf der Untermieter nutzen? Was ist nicht erlaubt?
Verweis auf Hauptmietvertrag: Der Untermieter sollte wissen, dass sein Nutzungsrecht vom Bestand des Hauptmietvertrags abhängig ist.
Wie der zugrundeliegende allgemeine Mietvertrag aufgebaut ist und welche Mindestangaben er enthalten muss, erklärt ein separater Ratgeber.
Untermietvertrag für Fahrzeuge und bewegliche Sachen
Auch für Fahrzeuge, Baumaschinen und andere bewegliche Mietgegenstände kann eine Untervermietung vereinbart werden. Voraussetzung ist in der Regel die Erlaubnis des ursprünglichen Vermieters; viele Mietverträge enthalten ein ausdrückliches Verbot der Untervermietung.
Wer ein gemietetes Fahrzeug weitervermietet, ohne dass der ursprüngliche Mietvertrag das gestattet, haftet für alle Schäden. Versicherungsschutz erlischt in solchen Fällen oft vollständig. Zu den wichtigsten Klauseln in Mietverträgen für bewegliche Sachen gehört deshalb eine klare Regelung zur Untervermietung.
Kündigungsfristen im Untermietverhältnis
Sofern im Untermietvertrag keine eigenen Fristen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Fristen analog zu § 573c BGB: drei Monate für Hauptmieter und Untermieter. Bei möblierten Zimmern kann die Frist auf einen Monat verkürzt werden.
Wichtig: Eine Kündigung des Hauptmietvertrags bedeutet nicht automatisch die sofortige Beendigung des Untermietverhältnisses. Der Hauptmieter muss den Untermieter separat und fristgerecht kündigen. Wie das formgerecht funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Mietvertragskündigung.
Untermietvertrag kündigen: Was Sie wissen müssen
Die Kündigung eines Untermietverhältnisses folgt denselben Regeln wie die Kündigung eines Hauptmietvertrags: Schriftform, fristgerechte Zustellung, Zugang beim Empfänger nachweisbar. Die Fristen richten sich nach dem Vertrag oder, wenn keine eigene Vereinbarung getroffen wurde, nach dem gesetzlichen Standard.
Ein häufiges Missverständnis: Mieter gehen davon aus, dass bei Kündigung des Hauptmietvertrags das Untermietverhältnis automatisch endet. Das ist nicht so. Der Hauptmieter muss das Untermietverhältnis separat kündigen, mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf, damit der Untermieter Zeit hat, eine neue Unterkunft zu finden.
Wie ein formgerechtes Kündigungsschreiben für einen Mietvertrag aufgebaut sein muss, erklärt der Ratgeber zur Mietvertragskündigung mit konkreten Hinweisen zu Fristen und Formulierungen. Planen Sie die Kündigung rechtzeitig, damit keine Fristverletzung entsteht, die das Mietverhältnis ungewollt verlängert.
Bei Streitigkeiten im Untermietverhältnis über Kaution oder Schäden gelten die allgemeinen Regelungen zur Kautionsrückzahlung. Was Vermieter einbehalten dürfen und was nicht, erklärt der Ratgeber zu erlaubten Kautionseinbehalten verständlich und praxisnah.
Steuerliche Aspekte der Untervermietung
Einnahmen aus Untermiete sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wer mehr als 520 Euro im Jahr aus Untervermietung einnimmt, muss das in der Einkommensteuererklärung angeben. Kosten, die anteilig auf den untervermieteten Teil entfallen (z. B. Miete, Nebenkosten), können als Werbungskosten gegengerechnet werden (Bundesfinanzministerium, 2024).
Gelegentliche, kurzfristige Untervermietung unter der Freigrenze bleibt in der Regel steuerfrei. Regelmäßige Einnahmen hingegen sind konsequent zu erklären.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete?
In der Regel ja. Ohne Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung oder fristlose Kündigung. Bei berechtigtem Interesse hat der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis. Holen Sie die Genehmigung immer schriftlich ein.
Haftet der Hauptmieter für Schäden, die der Untermieter verursacht?
Ja. Der Hauptmieter haftet dem ursprünglichen Vermieter gegenüber für alle Schäden, die der Untermieter verursacht. Er kann Schadensersatz beim Untermieter geltend machen, trägt aber das Ausfallrisiko.
Was passiert mit dem Untermietvertrag, wenn das Hauptmietverhältnis endet?
Endet der Hauptmietvertrag, verliert auch der Untermieter sein Nutzungsrecht. Der Hauptmieter muss den Untermieter rechtzeitig informieren und das Untermietverhältnis fristgerecht kündigen, damit der Untermieter Zeit hat, eine neue Unterkunft zu finden.
Darf der Hauptmieter mehr Miete verlangen als er selbst zahlt?
Ja, ein Aufschlag für Möblierung oder Nebenkosten ist üblich und zulässig. Ein übermäßig hoher Untermietzins kann jedoch in Mietpreisgebieten mit Mietendeckel-Regelungen problematisch sein. Im Zweifelsfall lassen Sie den Mietzins prüfen.
Wo finde ich auf miet24.de Angebote für Kurzzeitmietverträge?
Auf miet24.de finden Sie Angebote für verschiedene Mietgegenstände, von Fahrzeugen über Baumaschinen bis hin zu Veranstaltungsausstattung, mit transparenten Konditionen und direkt buchbar beim Anbieter.
—
Eine untermietvertrag vorlage schützt beide Parteien und schafft Klarheit über Rechte und Pflichten im Untermietverhältnis. Wer die Erlaubnis des Vermieters einholt, den Vertrag vollständig ausfüllt und Kündigungsfristen einhält, vermietet legal und ohne unnötige Risiken. Egal was Sie mieten möchten: Auf miet24.de finden Sie passende Anbieter.
Was möchtest du als nächstes tun?
Ob du Artikel vermieten oder etwas mieten möchtest, auf miet24 findest du beides.
Marktplatz entdecken
Durchstöbere Mietangebote in deiner Region direkt über die Plattform.
Marktplatz entdecken →Jetzt Artikel inserieren
Erstelle ein Inserat in kurzer Zeit und starte ohne langfristige Bindung.
Jetzt inserieren →