
Container auf der Straße aufstellen: die Genehmigung
Wer einen Container auf der Straße aufstellen will, braucht in aller Regel eine behördliche Erlaubnis. Das gilt für den Baucontainer vor der Baustelle ebenso wie für den Bürocontainer am Straßenrand. Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren, die Fristen und die Punkte, an denen Anträge scheitern.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Ihre Versicherung.
Warum eine Erlaubnis nötig ist
Öffentlicher Verkehrsraum darf grundsätzlich nur zum Verkehr genutzt werden. Wer dort einen Container abstellt, betreibt eine Sondernutzung im Sinne der Straßengesetze der Länder. Dafür ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die von der Gemeinde oder der zuständigen Straßenbaubehörde erteilt wird.
Auf privatem Grund gilt das nicht. Dort brauchen Sie nur die Zustimmung des Eigentümers, gegebenenfalls aber eine baurechtliche Genehmigung, wenn der Container längere Zeit steht und als bauliche Anlage gilt.
Direkt mietenBaumaschinen auf miet24.deBagger, Rüttelplatte oder Gerüst mietenGeprüfte Anbieter in Ihrer Nähe vergleichen und anfragen.Baumaschinen ansehen →
Wer zuständig ist
- Bei Gemeindestraßen das Ordnungs- oder Tiefbauamt der Kommune
- Bei Kreis- und Landesstraßen die jeweilige Straßenbaubehörde
- Bei Eingriffen in den fließenden Verkehr zusätzlich die Straßenverkehrsbehörde
- Bei Gehwegen und Parkständen häufig dieselbe Stelle, aber eigene Gebühren
Was der Antrag enthalten muss
Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Kommunen, diese Angaben werden aber fast überall verlangt:
- Genauer Standort mit Lageplan oder Skizze
- Maße des Containers und die beanspruchte Fläche
- Zeitraum von Aufstellung bis Abholung, nicht nur die Nutzungsdauer
- Verantwortliche Person mit Erreichbarkeit
- Verkehrszeichenplan, wenn Parkstände oder Fahrbahn betroffen sind
- Nachweis über Absicherung und Beleuchtung
Fristen realistisch einplanen
Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit, bei größeren Vorhaben mit Verkehrseinschränkung eher mehr. Wer kurzfristig plant, sollte bei der Behörde anrufen und nach dem üblichen Vorlauf fragen, die Praxis unterscheidet sich zwischen Kommunen erheblich.
Absicherung und Beleuchtung
Ein Container im Verkehrsraum muss so abgesichert sein, dass er nicht zur Gefahr wird. In der Regel verlangt die Behörde Warnmarkierungen und bei Dunkelheit eine Beleuchtung. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Aufsteller, nicht beim Vermieter. Das ist der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird.
- Reflektierende Markierung an den Ecken
- Warnleuchten bei Dunkelheit, sofern gefordert
- Regelmäßige Kontrolle, ob die Absicherung noch steht
- Haftpflichtversicherung, die diesen Fall einschließt
Halteverbot einrichten
Wenn der Container auf Parkständen steht, muss dort rechtzeitig ein Halteverbot eingerichtet werden. Die Schilder müssen eine gesetzliche Vorlaufzeit vor dem Aufstellen stehen, damit dort parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden können. Halten Sie diese Frist ein, sonst steht am Tag der Anlieferung ein Auto auf der Fläche.
Direkt mietenBaumaschinen auf miet24.deDas richtige Gerät statt teurer AnschaffungTages- und Wochenmiete, regionale Anbieter mit Lieferung.Geräte vergleichen →
Viele Containervermieter bieten die Einrichtung des Halteverbots als Zusatzleistung an. Das spart Aufwand und ist meist günstiger, als es selbst zu organisieren.
Kosten
Die Gebühr für die Sondernutzung richtet sich nach Fläche und Dauer und wird von der Kommune festgesetzt. Sie ist meist der kleinste Posten. Teurer sind Halteverbotszone, Absicherung und der Transport des Containers. Rechnen Sie außerdem mit einem Puffer für Auflagen, die erst mit dem Bescheid kommen.
Welche Container es gibt
Auf miet24 finden Sie unter Raumsysteme rund 340 Angebote, darunter Bürocontainer, Lagercontainer, Wohncontainer und ganze Containeranlagen von 8 bis 20 Fuß. Sanitärcontainer stehen zusätzlich unter Sanitärsysteme mit etwa 60 Angeboten.
- Lagercontainer: einfach, abschließbar, für Material und Werkzeug
- Bürocontainer: isoliert, mit Fenstern und Strom, für Baubüro und Besprechung
- Wohncontainer: für längere Belegung, mit Heizung und Sanitär
- Sanitärcontainer: für Baustellen und Veranstaltungen
Wie lange darf der Container stehen
Die Erlaubnis wird befristet erteilt, üblich sind Zeiträume von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Wird der Zeitraum überschritten, ist eine Verlängerung zu beantragen, und zwar vor Ablauf. Eine nachträgliche Verlängerung ist deutlich aufwendiger und wird teils mit einem erhöhten Satz berechnet.
Direkt mietenBaumaschinen auf miet24.deMaschine für Ihren Termin sichernLeistung und Zeitraum wählen, Angebote direkt erhalten.Jetzt anfragen →
- Zeitraum großzügig beantragen, eine Verkürzung ist unproblematisch
- Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf einreichen
- Bei längerer Standzeit prüfen, ob eine baurechtliche Genehmigung nötig wird
Vor der Anlieferung prüfen
- Zufahrt für den Lkw mit Kran, freie Höhe und Schwenkbereich
- Tragfähigkeit des Untergrunds, besonders bei Gehwegen
- Leitungen und Schächte unter der Stellfläche
- Bäume und Oberleitungen im Schwenkbereich
- Ob die Erlaubnis zum Liefertermin bereits vorliegt
Container und Raumsysteme auf miet24
Weiterführende Ratgeber
Zu Veranstaltungen im Straßenraum lesen Sie Straßenfest organisieren, zur Absicherung Baumaschinen und Unfall.
Häufige Fragen
Braucht man für einen Container auf der Straße eine Genehmigung?
Ja. Das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzung und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde oder der zuständigen Straßenbaubehörde.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel zwei bis vier Wochen, bei Eingriffen in den fließenden Verkehr länger. Die Praxis unterscheidet sich zwischen Kommunen deutlich, ein Anruf vorab hilft.
Wer haftet für den Container im Verkehrsraum?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Aufsteller, nicht beim Vermieter. Absicherung, Markierung und Beleuchtung sind daher Ihre Aufgabe.
Braucht man ein Halteverbot?
Wenn der Container auf Parkständen steht, ja. Die Schilder müssen die gesetzliche Vorlaufzeit vorher stehen, damit dort parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden dürfen.
Wer einen Container auf der Straße aufstellen will, beginnt beim Ordnungsamt und nicht beim Vermieter. Sondernutzungserlaubnis, Halteverbot mit Vorlauf und die eigene Verkehrssicherungspflicht sind die drei Punkte, an denen es sonst scheitert.