Mietgeräte vor Diebstahl schützen: Maßnahmen für Vermieter

Mietgeräte vor Diebstahl schützen heißt in der Praxis, zwei sehr unterschiedliche Risiken zu trennen: den Einbruch ins Lager und das Gerät, das beim Mieter verschwindet. Beide verlangen andere Maßnahmen, und nur das erste ist in Standardpolicen zuverlässig gedeckt. Dieser Ratgeber geht beide Fälle durch.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Ihre Versicherung.

Warum Mietgeräte ein beliebtes Ziel sind

Baumaschinen, Anhänger und Eventtechnik lassen sich schnell weiterverkaufen, sind selten individuell markiert und stehen oft ungesichert auf Baustellen oder Veranstaltungsflächen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes weist seit Jahren auf die hohe Zahl entwendeter Baugeräte hin. Für Vermieter kommt hinzu, dass der Gegenstand während der Miete außerhalb ihres Einflussbereichs steht.

Mieter prüfen, bevor Sie übergeben

Die wirksamste Maßnahme kostet nichts und dauert fünf Minuten. Ein Großteil der Verluste entsteht nicht durch klassischen Diebstahl, sondern dadurch, dass ein Gerät an eine Person übergeben wird, die es nie zurückbringen wollte.

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  • Ausweis im Original zeigen lassen und Daten mit dem Mietvertrag abgleichen
  • Bei Firmen den Handelsregisterauszug prüfen und die Anschrift verifizieren
  • Kopie oder Scan des Ausweises nur mit Einwilligung und nur so lange wie nötig speichern
  • Anzahlung oder Kaution bargeldlos verlangen, damit ein Konto zugeordnet werden kann
  • Bei Erstkunden und hochwertigen Geräten vorsichtiger sein als bei Stammkunden

Warnsignale bei der Anfrage

  • Der Mieter interessiert sich nicht für Preis, Zustand oder Einweisung
  • Die Abholung soll außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden
  • Es wird auf schriftliche Unterlagen und Protokolle gedrängt zu verzichten
  • Die Rechnungsanschrift passt nicht zum angegebenen Einsatzort
  • Zahlung wird ausschließlich bar und ohne Beleg angeboten

Technische Sicherung am Gerät

Mechanische und elektronische Maßnahmen wirken vor allem abschreckend und erleichtern die Wiederbeschaffung. Wichtig ist, dass Sie die Sicherung im Mietvertrag erwähnen, sonst kann die Ortung datenschutzrechtlich problematisch werden.

  • Ortungsgeräte mit eigener Stromversorgung, versteckt verbaut
  • Wegfahrsperren und Bolzenschlösser für Anhänger und Maschinen
  • Individuelle Kennzeichnung durch eingravierte Nummern an mehreren Stellen
  • Codierung mit künstlicher DNA, die den Weiterverkauf erschwert
  • Sichtbare Hinweise auf die Sicherung, die Abschreckung ist oft die eigentliche Wirkung

Weisen Sie den Mieter im Vertrag transparent darauf hin, dass eine Ortung verbaut ist und zu welchem Zweck sie eingesetzt wird.

Das Lager absichern

Für das eigene Gelände gelten die Anforderungen, die Ihr Versicherer vereinbart hat. Wird nach einem Einbruch festgestellt, dass die vereinbarte Sicherung fehlte, kürzt der Versicherer regelmäßig.

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  • Umzäunung und abschließbares Tor, bei Freiflächen zusätzlich Poller oder Sperren
  • Bewegungsmelder und Beleuchtung, beides senkt Gelegenheitstaten deutlich
  • Kameraüberwachung nur datenschutzkonform und mit Hinweisschild
  • Schlüsselverwaltung mit dokumentierter Ausgabe an Mitarbeiter
  • Hochwertige Geräte nicht am Zaun abstellen, sondern innen

Der Versicherungsschutz und seine Lücke

Einbruchdiebstahl mit Spuren ist in der Regel gedeckt. Die Unterschlagung durch den Mieter dagegen, also der Fall, dass ein Gerät vertragswidrig behalten wird, ist in vielen Policen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versicherbar. Genau dieser Fall trifft Vermietbetriebe am häufigsten. Lassen Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen.

Wenn ein Gerät nicht zurückkommt

  • Schriftliche Fristsetzung zur Rückgabe, kurz und eindeutig
  • Nach Ablauf Strafanzeige erstatten, viele Policen setzen das voraus
  • Versicherer unverzüglich informieren, auch wenn die Deckung unklar ist
  • Ortungsdaten sichern und der Polizei zur Verfügung stellen
  • Seriennummer in einschlägige Fahndungslisten eintragen lassen

Kennzeichnung zahlt sich bei der Rückführung aus

Ein sichergestelltes Gerät kann Ihnen nur zugeordnet werden, wenn es eindeutig identifizierbar ist. Führen Sie deshalb eine Bestandsliste mit Seriennummern, Baujahr und Fotos. Bringen Sie zusätzlich eine eigene Inventarnummer an mindestens zwei Stellen an, eine davon verdeckt. Wer nur die Herstellernummer kennt, steht schlecht da, wenn diese abgeschliffen wurde.

  • Bestandsliste digital führen und außerhalb des Lagers sichern
  • Fotos jedes Geräts mit erkennbarer Nummer archivieren
  • Bei Verlust die Nummer sofort an Polizei und Versicherer melden

Organisatorische Maßnahmen

Legen Sie fest, ab welchem Gerätewert eine zweite Person die Übergabe freigeben muss und welche Geräte grundsätzlich nur an bekannte Kunden gehen. Solche einfachen Regeln verhindern, dass unter Zeitdruck eine Ausnahme gemacht wird, die später teuer wird.

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Am stärksten betroffen sind Geräte aus der Kategorie Baumaschinen sowie Anhänger.

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Häufige Fragen

Ist Diebstahl beim Mieter versichert?

Einbruchdiebstahl mit Spuren meist ja. Die Unterschlagung durch den Mieter selbst ist dagegen in vielen Verträgen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag gedeckt und sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Darf ein Ortungsgerät im Mietobjekt verbaut werden?

Ja, sofern der Mieter darüber informiert wird und der Zweck klar begrenzt ist. Ein Hinweis im Mietvertrag und eine Beschränkung auf den Fall der Nichtrückgabe sind dabei der übliche Weg.

Welche Prüfung ist bei Neukunden sinnvoll?

Ausweis im Original, Abgleich mit dem Vertrag, bei Firmen ein Handelsregisterauszug und eine bargeldlose Zahlung. Diese Kombination verhindert den größten Teil der Nichtrückgabefälle.

Was tun, wenn ein Mietgerät nicht zurückkommt?

Kurze schriftliche Frist setzen, danach Anzeige erstatten und den Versicherer sofort informieren. Viele Policen machen die Leistung von einer Strafanzeige abhängig.

Wer Mietgeräte vor Diebstahl schützen will, investiert am besten zuerst in die Prüfung des Mieters und erst danach in Technik. Die teuersten Verluste entstehen nicht durch aufgebrochene Zäune, sondern durch Geräte, die freiwillig an die falsche Person übergeben wurden.