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Baumaschinen mieten

9.678 Angebote

Baumaschinen aller Klassen von geprüften Anbietern — die volle Auswahl im miet24-Marktplatz. 9.678 Angebote deutschlandweit.

Baumaschinen mieten Sie auf Miet24 direkt bei Vermietern aus Ihrer Region, vom Bohrhammer für einen Nachmittag bis zum Bagger für den Rohbau. Sie vergleichen Angebote, Preise und Standorte und fragen kostenlos beim Anbieter an. Der Vermieter meldet sich mit Verfügbarkeit, Lieferung und Konditionen.

Für Erdarbeiten finden Sie Minibagger, Radlader und Rüttelplatten. Für die Höhe Arbeitsbühnen, Gerüste und Leitern und Aufzüge. Für Transport und Lager Gabelstapler und Teleskopstapler. Für Energie und Klima Stromerzeuger sowie Bautrockner und Heizgeräte. Dazu Werkzeug, Bodenbearbeitung, Betonbearbeitung, Gartengeräte und Reinigungsgeräte.

Die Miete lohnt sich, sobald eine Maschine nur für ein Projekt gebraucht wird: Sie zahlen Tages-, Wochen- oder Monatspreise statt Anschaffung, Wartung und Lagerung. Klären Sie in der Anfrage Lieferung, Einweisung, Kraftstoff und Versicherung.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert das Mieten von Baumaschinen auf Miet24?

Sie wählen ein Angebot, tragen Zeitraum und Einsatzort ein und senden die kostenlose Anfrage. Der Vermieter antwortet mit Verfügbarkeit und Preis. Vertrag, Übergabe und Zahlung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Vermieter.

Was kostet es, Baumaschinen zu mieten?

Kleingeräte wie Rüttelplatten oder Bautrockner gibt es ab 15 bis 20 Euro pro Tag, Minibagger und Scherenbühnen meist zwischen 80 und 200 Euro, Radlader und Teleskopstapler zwischen 120 und 300 Euro. Bei längerer Miete sinkt der Tagespreis.

Werden Baumaschinen geliefert?

Die meisten Vermieter liefern per Anhänger oder Tieflader, die Kosten richten sich nach der Entfernung. Kleingeräte und Bagger bis 1,8 Tonnen können Sie oft selbst abholen.

Brauche ich für Baumaschinen einen Führerschein?

Auf Privatgrund genügt meist eine Einweisung durch den Vermieter. Gewerblich sind für Bagger, Stapler und Arbeitsbühnen Befähigungsnachweise nach DGUV vorgeschrieben. Auf öffentlichen Straßen gelten Führerschein und Zulassung.